Aufhebung der Restriktionszonen nach Geflügelpest-Ausbruch in den Reußenkögen


Nachdem durch einen Ausbruch der Geflügelpest in der nordfriesischen Gemeinde Reußenköge am 23. November 2024 eine Schutz- und Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb gezogen werden musste, können diese Maßnahmen zum 26. Dezember wieder aufgehoben werden.

Sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen im Bereich der Sperrzonen wurden ohne Hinweise auf weitere Infektionen durchgeführt.

Somit besteht ab dem 26. Dezember keine allgemeine Stallpflicht mehr in den zuvor angeordneten Zonen. Auch andere Anordnungen, die durch die Allgemeinverfügung getroffen wurden, wie das Verbot der Verbringung von Geflügel, Eiern oder Federwild, sind damit aufgehoben.

Die vergangenen Jahre haben insbesondere im Winterhalbjahr, bedingt durch das hohe Vorkommen von Zugvögeln, gezeigt, dass das Risiko eines Eintrags von hochpathogener Aviärer Influenza (Geflügelpest) in Geflügelhaltungen ernstzunehmend hoch ist. Auch das Friedrich-Löffler-Institut rät zu erhöhten Vorsichtsmaßnahmen.

Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland führt zurzeit verstärkt Monitoring-Untersuchungen in der Wildvogelpopulation durch, um das Risiko für nordfriesische Geflügelhalter fortlaufend einschätzen zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine erhöhten Nachweise festzustellen. Das kann sich in den Wintermonaten jedoch erfahrungsgemäß schnell ändern.

Das Veterinäramt rät daher Geflügelhaltern im gesamten Kreisgebiet, weiterhin wachsam zu bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko der Einschleppung der Seuche in die Bestände verringern. Beispiele sind die freiwillige Aufstallung, die Übernetzung der Ausläufe und die ausschließliche Fütterung und Tränkwasserversorgung im Stall. Zudem gilt seit dem 12. Dezember 2024 die Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln des Landes Schleswig-Holstein (https://t1p.de/zff70).

Das Husumer Veterinäramt ist – außer an den Festtagen – montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr unter Tel. 04841 67-827 erreichbar.