Information über die L5 (Klintum)


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
gestern sind einige verkehrsrechtliche Anordnungen bei uns eingetroffen. Die wichtigste Anordung betrifft den Bereich der L5 in Klintum.
Es bleibt bei der Bewertung, dass es sich dort, im verkehrsrechtlichen Sinne, nicht um eine geschlossene Ortslage handelt. Man ist aber meiner Argumentation gefolgt und wird dort die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzen.
Zusätzlich wird man mit dem Gefahrzeichen 131 „Lichtzeichenanlage“, auch bekannt als „Achtung Ampel“, auf die Ampel hinweisen.
Ich hätte mir zwar den Erhalt des Status Quo und die Ausweitung der „Ortslage“ bis an das andere Ende der Waldstraße gewünscht, aber mehr war derzeit nicht zu machen.
Am Ende bleibt die Hoffung, dass sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch an die Regeln halten. Allein das Einhalten des §1 StVO würde fast alle Probleme schlagartig lösen.
Ihr/Euer
Andreas Deidert