Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es ist mal wieder an der Zeit, ein paar Worte zum Thema Kampfmittel zu verlieren.
Die Gemeinde Leck ist seit 2012 in der Anlage der Kampfmittelverdachtsgemeinden in Schleswig Holstein gelistet. Das bedeutet, dass vor jeder Tiefbaumaßnahme im Ort eine Kampfmittelfreiheitserklärung des Kampfmittelräumdienstes S-H vorliegen muss.
Ausgelöst wurde dieses, da der Verdacht besteht, dass mit dem Ende des 2. Weltkrieges illegal Kampfmittel in und um die ehemaligen Verteidigungsanlagen entsorgt wurden.
Unsere Erschließungsmaßnahmen rund um den Fliegerhorst bestätigen diesen Verdacht auch.
Für unsere Neubaugebiete haben wir die entsprechenden Untersuchungen auch beantragt und vorliegen. Das Problem ist allerdings, dass diese Erklärung nach 5 Jahren neu beantragt werden muss. Hintergrund dazu sind ggf. aktuellere Luftbilder, die neue Verdachtsmomente enthalten können.
Für unser Neubaugebiet Mühlenberg II ist die Untersuchung im Sommer ausgelaufen und wurde durch uns für das gesamte Baugebiet Anfang Juni neu beantragt. Das Ergebnis dazu liegt noch nicht vor, wir hoffen allerdings, dass wir zeitnah ein Ergebnis erhalten.
Wer sich in das Thema einlesen möchte, findet viele Informationen hier: www.schleswig-holstein.de/…/kampfmittelraeumdienst. Leider gilt diese Verordnung für alle Tiefbaumaßnahmen im Ort.
Für Rückfragen stehe wir Ihnen/Euch im Rathaus gern zur Verfügung, allerdings können wir die Arbeit des Kampfmittelräumdienstes weder beeinflussen, noch beschleunigen.
Ihr/Euer
Andreas Deidert