Änderungen im Fischereirecht


Eine Information vom Amt Südtondern

Das Land Schleswig-Holstein bereitet derzeit eine umfangreiche Änderung des Fischereirechts vor. Wesentlichste Änderung ist die Einführung eines digitalen Verfahrens (DiGiFischDok) zur Beantragung und Ausgabe von Fischereischeinen bzw. des Urlaubsfischereischeines sowie der Entrichtung der Fischereiabgabe.

Auch bei den Gebühren sind dazu Änderungen geplant.

Bis 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe 10,00 Euro pro Marke/Jahr.

Ab 01.10.2025 beträgt die Fischereiabgabe vor Ort in der Behörde oder den Außenstellen der Fischereiaufsicht 10,00 Euro zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 8,00 Euro je Kaufvorgang.

Ab 01.01.2026 beträgt die Fischereiabgabe 18,00 Euro pro Marke zzgl. einer „Verwaltungsgebühr Land“ von 2,00 Euro pro Marke und bei Kauf bei einer Behörde vor Ort oder in den Außenstellen der Fischereiaufsicht zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 8,00 Euro pro Kaufvorgang.

Bei Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich bis zum 31.12.2025 nichts – dort sind 10,00 Euro pro Jahr zu entrichten.

Hinweis zu Urlauberfischereischeinen:

Auch für den Urlauberfischereischein ändert sich über den Onlinedienst bis zum 31.12.2025 nichts (10,00 Euro je Ausstellung + 10,00 Euro Fischereiabgabe).

Ab 01.10.2025 beträgt die Erteilung eines Urlauberfischereischeines vor Ort in der Behörde 30,00 Euro je Ausstellung zzgl. der Fischereiabgabe von 10,00 Euro.

Ab dem 01.01.2026 gelten dann auch für den Urlauberfischereischein die neue Fischereiabgabe (siehe oben) sowie neue Gebührensätze beim Bezug über den Onlinedienst (18,00 Euro) und vor Ort in der Behörde (30,00 Euro).

Der Urlauberfischereischein kostet somit ab dem 01.01.2026 bei Bezug über den Onlinedienst 38,00 Euro und bei Ausstellung in der örtlichen Behörde 50,00 Euro.