Geflügelpest: Aufstallungspflicht nur noch für Haltungen ab 50 Tieren in Gewässernähe


Eine Information vom Kreis Nordfriesland

Der Kreis Nordfriesland hebt seine Anordnung zur Aufstallung zum Schutz vor der Geflügelpest teilweise auf: Ab sofort müssen nur noch Geflügelhaltungen ab 50 Tieren entlang des Küstenstreifens, auf den Inseln und Halligen sowie entlang größerer Gewässer ihre Vögel im Stall behalten. Seit Ende Oktober 2025 galt die Stallpflicht in diesen besonders gefährdeten Bereichen auch für Halter von weniger als 50 Tieren.

Im übrigen Kreisgebiet wird die Aufstallungspflicht komplett aufgehoben.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Veterinäramtes ist unter https://t1p.de/sjxtc zu finden. Sie enthält eine interaktive Karte, mit der jeder Halter feststellen kann, ob die Stallpflicht für ihn noch gilt.