Geflügelpest: Überwachungszonen auf Inseln werden aufgehoben – Aufstallungsgebot bleibt in ganz Nordfriesland in Kraft


Update 28.11.2025:

Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland hebt die aufgrund der Geflügelpest-Ausbrüche in Betrieben auf Sylt und Föhr eingerichteten Überwachungszonen wieder auf. Dies gilt auf Sylt ab dem 29. und auf Föhr und Amrum ab dem 30. November.

Sämtliche vorgeschriebenen Untersuchungen im Bereich der Sperrzonen wurden ohne Hinweise auf weitere Infektionen durchgeführt.

Da die Geflügelpest nach wie vor unter Wildvögeln verbreitet ist, bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises vom 29. Oktober 2025 in Kraft. Mit ihr wurde die Aufstallung aller Tiere in allen Betrieben mit Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln) in den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikogebieten angeordnet. Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht nur für Geflügelbetriebe mit mindestens 50 Tieren. Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter https://t1p.de/e3wb1 zu finden.

Wichtig für alle Geflügelhalter bleibt die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums steht unter https://t1p.de/rvbm6.


Das dynamische Geflügelpest-Geschehen im gesamten Bundesgebiet hat nun auch zwei Geflügelhalter im Kreis Nordfriesland erreicht. Das Veterinäramt in Husum musste am 29. Oktober in zwei gänsehaltenden Betrieben den Ausbruch der Geflügelpest amtlich feststellen.

Die Gänse zeigten Krankheitssymptome. Die Tierhalter nahmen Kontakt zum Veterinäramt auf, das eine Untersuchung veranlasste. Sie bestätigte den Verdacht. Rund 180 Mastgänse in beiden Betrieben sind zwischenzeitlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben tierschutzkonform getötet und unschädlich beseitigt worden. Weitere rund 160 waren bereits vorher verendet.

Um die Ausbruchsbetriebe auf den Inseln Sylt und Föhr werden gemäß dem Tierseuchenrecht eine Schutz- und eine Überwachungszone gebildet, die jeweils die gesamte Insel sowie im Falle von Föhr auch die Nachbarinsel Amrum umfassen. Hierzu hat der Kreis Nordfriesland zwei Allgemeinverfügungen mit Schutzmaßregeln veröffentlicht. Sie sind unter www.nordfriesland.de/bekanntmachungen abrufbar.

Geflügelhalter, die in ihren Beständen Krankheitssymptome, erhöhte Sterblichkeit oder rapiden Leistungsabfall feststellen, sollten unverzüglich Kontakt zu ihrem Tierarzt aufnehmen.

Inzwischen werden auch vermehrt erkrankte Wildvögel beobachtet. Die virologischen Untersuchungen haben auch hier die hochansteckende Variante der Geflügelpest (HPAI) bestätigt.

Um das Übergreifen der Geflügelpest auf weitere Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Kreis Nordfriesland daher noch eine dritte Allgemeinverfügung erlassen, die die Aufstallung aller Tiere in allen Betrieben mit Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln) in den Küstengebieten sowie auf den Inseln, Halligen und weiteren Risikogebieten anordnet. Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Aufstallungspflicht nur für Geflügelbetriebe mit mindestens 50 Tieren. Diese Allgemeinverfügung ist ebenfalls unter dem genannten Link zu finden. Sie löst die Verfügung vom 17. Oktober ab, die eine Aufstallung in Betrieben ab 500 Tieren vorsah.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Virusinfektion. Weitere Informationen gibt das Friedrich-Löffler-Institut unter https://t1p.de/7alxl.

Wichtig für alle Geflügelhalter ist die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz aller Geflügelhaltungen. Die entsprechende Anordnung des Kieler Landwirtschaftsministeriums ist unter https://t1p.de/rvbm6 zu finden.