Untersuchung durch Kampfmittelräumdienst vor Baubeginn nötig


Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Leck zu den 90 Gemeinden in Schleswig-Holstein gehört, bei denen Grundstückseigentümer VOR JEDER Tiefbaumaßnahme auf einem Grundstück (z.B. Neubau), das jeweilige Grundstück auf Kampfmittelfreiheit überprüfen lassen müssen. Für die zukünftig noch zu erschließenden Neubaugrundstücke wird die Gemeinde Leck die Überprüfung im Vorfeld vor der Vermarktung vornehmen lassen.

Ein Antrag auf Prüfung muss beim Kampfmittelräumdienst Schleswig Holstein gestellt werden (Antragsformular hier zum Download!) – die Beurteilung dauert derzeit ca. 21 Wochen. Bitte stellen Sie diesen Antrag darum rechtzeitig, damit sich Ihr Hausbau nicht unnötig verzögert!