Verstoß gegen Pflicht zur Aufstallung: Geflügelpest bricht in Kleinsthaltung aus   Schon gelesen?


Eine Information vom Kreis Nordfriesland

Am 16. Januar 2026 wurde in einer Geflügelhaltung auf Eiderstedt ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Es handelt sich um eine private Kleinsthaltung von Hühnern und Enten mit insgesamt 29 Tieren. Innerhalb eines Tages verstarben sechs der 17 Hühner, weitere fünf zeigten starke Symptome. Auch eine Ente verendete bereits vor der Meldung. Nachdem eine Untersuchung den Verdacht bestätigte, wurden die verbliebenen Vögel tierschutzgerecht getötet.

Seit dem 29. Oktober 2025 gilt eine Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland, die eine Aufstallung aller gehaltenen Vögel in einem Radius von drei Kilometern um die Küsten und größeren Gewässer anordnet. Diese Vorgabe war hier nicht beachtet worden.

„Da in der unmittelbaren Umgebung zahlreiche Wildvögel leben, ist gesichert davon auszugehen, dass der Eintrag in die Haltung durch Wildvögel geschah“, erklärt der Leiter des Kreisveterinäramtes, Matthias Knoth.

Es handelt sich bereits um den zweiten Ausbruch der Geflügelpest in einer nordfriesischen Kleinsthaltung in diesem Winter, deren Tiere entgegen der Anordnung nicht aufgestallt waren. In beiden Fällen hatten sie direkten oder indirekten Kontakt zu Wildgeflügel.

„Das zeigt, wie wichtig die Aufstallung als Bestandteil der Biosicherheitsmaßnahmen ist, um die eigenen Tiere vor der Erkrankung zu schützen“, betont Tierarzt Knoth. Neben der Aufstallung aller Vogelhaltungen jeder Größe in der Nähe von Küsten und anderen Gewässern sieht die Allgemeinverfügung die Aufstallung aller Haltungen ab 50 Tieren in den übrigen Bereichen Nordfrieslands vor.

Immer noch wird im Kreis regelmäßig das Virus der Aviären Influenza (Geflügelpest) in verendeten Wildvögeln nachgewiesen. „Noch kann keine Entwarnung gegeben werden. Erst wenn die Risikobewertung es zulässt, können wir die Allgemeinverfügung aufheben“, unterstreicht Matthias Knoth. Die Allgemeinverfügung des Kreises samt einer interaktiven Karte ist unter https://t1p.de/g-pest zu finden.

Bei Kleinsthaltungen gelten andere EU-Vorgaben als bei größeren Betrieben. Deshalb konnte das Veterinäramt in diesem Fall von der Bildung von Sperrzonen absehen. Sie hätten wochenlange Einschränkungen für alle benachbarten Geflügelhaltungen bedeutet.