Völliges Unverständnis unsererseits…   Schon gelesen?


… für die Person(en), die in der vergangenen Nacht auf dem Friedhof ein komplettes Gräberfeld mit 8 Gräbern verwüstet haben.

Wir verurteilen die pietätlose Tat in Einheit mit der Störung der Totenruhe auf das Schärfste und verweisen auf § 168 StGB, nach dem das Zerstören oder Beschädigen von öffentlichen Totengedenkstätten sowie das Entfernen von Schmuck oder anderen Gegenständen von einer Grabstätte strafbar ist und mit Geld- oder Freiheitstrafen bestraft werden kann.

Der Vandalismus wurde heute morgen von unseren Mitarbeitern entdeckt und selbstverständlich bei der Polizei angezeigt.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, hat die Gemeinde Leck eine Belohnung in Höhe von 500,- € ausgelobt. Wer etwas weiß, kann sich an die Polizeidienststelle Leck unter 04662 / 891260 oder direkt an die Gemeinde Leck unter 04662 / 81 81 wenden.