Achtung, die Blätter fallen…


…wie in jedem Jahr.

Herbststimmung im Bürgerpark

Herbststimmung im Bürgerpark – Foto: W. Mallasch

So schön wie das herrlich bunte Laub aber auch immer aussieht, von den Wegen im Ort muss es entfernt werden. Ebenso müssen die Straßeneinläufe vom Laub gereinigt werden, damit das Regenwasser abfließen kann.

Wer verantwortlich ist und wie zu reinigen ist, können Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Leck nachlesen (zu finden unter www.leck.de/satzungen).

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind aufgefordert, die Straßen und Gehwege an ihren jeweiligen Grundstücken vom Laub, Unkraut und Schmutz zu befreien. An den Stellen, an denen die Straße durch ein beauftragtes Unternehmen gereinigt wird, sind die Gehwege trotzdem vom jeweiligen Anlieger zu reinigen.

Der Herbst ist in der Regel auch die Zeit, in der die Hecken geschnitten werden. Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Hecken soweit zurückzuschneiden, dass die Straßen und Gehwege komplett frei sind. An einigen Stellen im Ort sind Hecken leider so weit auf die Gehwege gewachsen, dass diese nicht ohne Probleme oder Gefahren genutzt werden können.

Denken Sie bitte an Eltern mit Kinderwagen, kleine Kinder auf Fahrrädern, Menschen mit Rollator oder Rollstuhl.

Im Bereich von Straßeneinmündungen sind die Sichtdreiecke freizuhalten. Wenn Sie Hecken und Büsche neu pflanzen, dann sollten Sie ausreichenden Abstand zu den Gehwegen (und zum Nachbargrundstück) einplanen.

In Schleswig-Holstein gilt dabei folgende Regel:

„Hecken bis 120 cm Höhe, sollten einen Mindestabstand von 50 cm wahren. Höhere Hecken müssen einen Abstand von mindestens ⅓ der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm x ⅓ = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.“

Wenn Sie ein Grundstück neu gekauft haben, dann sollten Sie sich auch informieren, wo genau die Grenze des eigenen Grundstücks verläuft. Eine Straßenlaterne, ein Stromverteilerkasten oder ein Telekomunikationsverteiler steht in aller Regel auf einem Gemeindegrundstück. Das mag ein guter Hinweis auf die eigene Grundstücksgrenze sein.

Bei den meisten Grundstücken gehört noch ein kleiner Streifen zwischen Gehweg und eigenem Grundstück der Gemeinde, obwohl man es gelegentlich nicht erkennt. 

Falls Sie Ihre Grundstücksgrenze oder den Grenzstein nicht finden können, dann sind wir Ihnen gern behilflich.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns im Rathaus auf.