
Von einer nicht kastrierten Katze und deren Jungen kann es innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen geben. Neben Katzen aus Privathaushalten gibt es Populationen freilebender Katzen in örtlich unterschiedlichem Umfang, die nicht an den Menschen gebunden sind, aber ebenfalls von Katzen aus Privathaushalten abstammen und zur Vermehrung der Katzenpopulationen beitragen. Dies ist problematisch, weil freilebende Katzen oft nicht ausreichend Nahrung finden, häufig krank oder verletzt sind und daher auf die Fürsorge von Menschen angewiesen sind. Zu viele freilebende Katzen können außerdem die Populationen von Wildvögeln und anderen Kleintieren beeinflussen.
Auch 2025 unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen.
Ab Montag, den 17. Februar 2025 können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt. Das Amt Südtondern nimmt mit allen Gemeinden teil.
Kostenübernahme
Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes, die Restkosten von 125 Euro bzw. 156 Euro – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt – werden über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 31. März 2025 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings früher als geplant ausgeschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.
Finanzierung der Aktion
Für das Jahr 2025 hat das Land Schleswig-Holstein 110.000 Euro für die Kastrationsaktion bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligten sich mit 10.000 Euro. 2024 konnte zusätzlich durch das Engagement des Deutschen Tierschutzbund Landesverband S-H e. V. eine Förderung der BINGO! – Umweltlotterie über 155.000 Euro akquiriert werden, die für die Herbstaktion 2024 und die Frühjahresaktion 2025 vorgesehen ist. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen.
Mehr Infos für Südtondern und Fallen zum Ausleihen gibt es beim Tierschutz Niebüll unter 04663-7242 oder 04661-6571.