Allgemeiner Sozialer Dienst (Kreis Nordfriesland)


Kinder- und Jugendhilfe ist laut SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) eine Pflichtaufgabe der Städte und Landkreise, die hierfür ein Jugendamt einzurichten und die Förderung der örtlichen Jugendhilfe in kommunaler Selbstverantwortung zu gestalten haben.

Die einzelnen Aufgaben und Ziele des Sozialen Dienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes). Danach soll sie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen

  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien
  • sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt

zu schaffen.

Kreis Nordfriesland Sozialraum Nord 
Fachdienst Jugend, Familie und Bildung
Marktstraße 12a
25899 Niebüll
Telefon: 04661 9031-100
jugendamt@nordfriesland.de