Neues vom Baugebiet Mühlenberg II (Stand 03.04.2024)


Wenn Sie JETZT bauen möchten, wäre JETZT der richtige Zeitpunkt dafür, sich bei uns zu melden.

Auf der Übersicht rechts (Vergrößerung bzw. PDF durch Klick) finden Sie die bereits reservierten und verkauften Grundstücke. ** (Stand: 03.04.2024) Alle Grundstücke finden sich im B-Plan 47 * (Download hier) .

Der Kaufpreis versteht sich als voll erschlossen. Dies bedeutet einschließlich dem Erschließungsbeitrag, Abwasser- und Niederschlagswasser-Anschlussbeitrag und Grundbeitrag für die Herstellung der Wasserversorgung.

Alle weiteren Kosten, Gebühren und Beiträge sind in dem Kaufpreis jedoch nicht enthalten und von der Käuferseite zu tragen. Dies sind unter anderem die Kosten für die Herstellung der Strom-, Gas-, und Trinkwasseranschlüsse einschließlich Netzkostenbeiträge, Baugenehmigungsgebühren, Kosten für die Einmessung des Gebäudes, Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Gerichtskosten.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Anschreiben, das Sie hier als PDF herunterladen können.

Nutzen Sie JETZT die Gelegenheit und teilen uns mit, dass Sie an dem Erwerb eines Grundstückes interessiert sind.

Kontakt

Jule Großsteinbeck (Amt Südtondern FB II)
Telefon 04661 601-227
Email

Lukas Bahnsen (Amt Südtondern FB II)
Telefon 04661 601-223
Email

Fragen zu den baurechtlichen Möglichkeiten beantworten Ihnen gern Herr Christiansen (Tel. 04661/601-322) oder Frau Scheil (Tel. 04661/601-325) vom Bauamt des Amtes Südtondern.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leck hat in ihrer Sitzung am 29.09.2022 folgende Verkaufspreise beschlossen:

Teilbereiche
1, 2, 3,
6 bis 11,
13 bis 15
85,00 € je m²
Teilbereiche 4 und 5 75,00 € je m²

* Falls Sie ein ausgedrucktes Exemplar benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns im Rathaus Leck auf.
Bis zur Größe DIN A3 können Sie gern einen Ausdruck im Rathaus Leck, Vorzimmer Bürgermeister, abholen.

** Seit Ende Oktober 23 sind die Baugrundstücke am Mühlenberg II auch offen für Bewerber der „Gruppe 3“, das sind

„Bewerber, die in einem eigenen Haus wohnen und den Neubau als Anlageobjekt nutzen wollen, sowie Bewerber, die ausschließlich ein Anlageobjekt errichten möchten.

Aktuell verkaufen wir gerne noch freie Grundstücke an Interessenten der Gruppe 1:

„Bewerber, die zurzeit eine Mietwohnung belegen, über kein Eigentum verfügen und das Grundstück zur Eigennutzung erwerben möchten. Der Erwerber verpflichtet sich vertraglich, das zu erbauende Gebäude mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen. Bei einem Doppelhaus gilt diese Bedingung für eine Haushälfte.“

und der Gruppe 2:

„Bewerber, die zurzeit bereits ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung haben, den Neubau aber zur Eigennutzung errichten möchten. Der Erwerber verpflichtet sich vertraglich, das zu erbauende Gebäude mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen. Bei einem Doppelhaus gilt diese Bedingung für eine Haushälfte.“