Schutz der Mitmenschen, der Natur und der Tiere versus Silvesterfeuerwerk


Appell des Amtsvorstehers, des stellv. Amtsdirektors und des Kreisnaturschutzbeauftragten

Bald neigt sich das Jahr 2024 dem Ende zu und viele Bürgerinnen und Bürger heißen das neue Jahr an Silvester durch lautes, schrilles, pfeifendes Feuerwerk und Silvesterkracher willkommen.

Amtsvorsteher Ingo Böhm, der stellv. Amtsdirektor Andreas Deidert und der Kreisnaturschutzbeauftragte Dr. Walter Petersen-Andresen weisen ausdrücklich auf die damit verbundenen Nachteile und Gefahren hin und richten einen Appell an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern möglichst zu verzichten.

Das neue Jahr willkommen zu heißen mag eine Tradition sein, allerdings sind die negativen Auswirkungen von Feuerwerk weit überwiegender als die optischen und akustischen Effekte, so sind sich Böhm, Deidert und Dr. Petersen-Andresen im Schulterschluss für Natur- und Umweltschutz einig.

Viele Wildtiere werden so stark beunruhigt, dass sie weite Fluchtstrecken zurücklegen, planlos herumirren oder in der Luft kreisen und so die gerade in der Winterzeit besonders wertvollen Energiereserven verbrauchen. In der Folge müssen diese durch vermehrte Nahrungsaufnahme und damit verbundene Schäden in Land- und Forstwirtschaft ersetzt werden.

Grundsätzlich ist zu betonen, dass das Abbrennen von Feuerwerk ohnehin im Umfeld von Naturschutzgebieten in einer Entfernung von 300m untersagt ist.

Dr. Walter Petersen-Andresen mahnt an dieser Stelle ebenfalls noch einmal eindringlich, auch nicht die sog. „Außenbereiche“ unseres Amtsbereiches wie bspw. die Deichlagen oder sonstigen Außenbereiche zu nutzen, wie es manchmal auch fälschlicherweise empfohlen wird oder es manche Bürgerinnen und Bürger für eine gute Idee erachten. Gerade hier sind viele Wildvögel betroffen und brauchen ihre Energiereserven durch ihren Fluchtinstinkt auf.

Nicht zu vergessen sind unsere geflüchteten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die teilweise traumatisiert sind und durch das Silvesterfeuerwerk an die Schrecken des Krieges erinnert werden.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass in Gebieten mit einer Bebauung mit Reetdachhäusern das Abbrennen ordnungsbehördlich untersagt ist.  Zudem ist an dieser Stelle zu betonen, wie negativ sich der Feinstaub der Feuerwerkskörper auf die Luftqualität auswirkt.

Zusammenfassend gilt, so der stellv. Amtsdirektor des Amtes Südtondern Andreas Deidert, der dringende Appell, dass Vernunft und Rücksichtnahme auf die Mitmenschen, die Lebewesen in freier Wildbahn ebenso wie im häuslichen Umfeld eine oberste Priorität im Bewusstsein von allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern besitzen sollten, wenn man sich einmal mit den Folgen des Feuerwerks, ganz zu schweigen von den immensen Ausgaben, objektiv auseinandersetzt.