Der Kreis Nordfriesland bittet um Beachtung des folgenden Standortwechsels: Das Betreuungsamt und die Seniorenhilfe tauschen in der zweiten Septemberwoche ihre Räumlichkeiten. Bis zur Fertigstellung des Kreishausanbaus ist das Betreuungsamt dann in der zweiten Etage des Husumer Kreishauses in der Marktstraße 6 zu finden. Die Seniorenhilfe wechselt für diesen Zeitraum in die zweite Etage der Husumer Außenstelle im Senvion-Gebäude, Rödemishallig 14.
Der Umzug ist notwendig, um das Betreuungsamt näher mit den Bereichen zusammenzuführen, auf deren Prozesse sich die Reform des Betreuungsgesetzes ebenfalls auswirkt. Die organisatorischen Abläufe und Aufgaben können so effektiver gestaltet werden.
Das Betreuungsamt hat montags bis donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Es ist telefonisch unter 04841 67-595 sowie per Mail an betreuungsamt@nordfriesland.de erreichbar. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.
Die Seniorenhilfe hat montags bis donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 12 Uhr geöffnet. Sie ist telefonisch unter 04841 67-183 sowie per Mail an seniorenhilfe@nordfriesland.de erreichbar. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.
Das Betreuungsamt kümmert sich als Fachbehörde um die Aufklärung, Steuerung, Koordination und Qualitätsentwicklung im Betreuungswesen. Es berät und unterstützt Betroffene und Betreuende sowie Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und übernimmt in besonderen Fällen auch selbst rechtliche Betreuungen. Es vermittelt Hilfen, informiert über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen, unterstützt das Betreuungsgericht bei der Feststellung von Sachverhalten und schlägt einen geeigneten Betreuenden vor.
Die Seniorenhilfe stellt im Rahmen der Sozialhilfe Unterstützungsleistungen für Menschen mit unzureichendem Einkommen und Vermögen bereit, um eine menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem: Zuschüsse für die Kurzzeit-/Tagespflege, die Gewährung von Pflegewohngeld, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt bei dauerhaft vollstationärer Unterbringung. Bei besonderen sozialen Schwierigkeiten werden gegebenenfalls zusätzliche Bedarfe ausgeglichen.