Änderungen im Bereich der Schülerbeförderung


Eine Information vom Kreis Nordfriesland

Mit Beginn des Schuljahres 23/24 gibt es nennenswerte Änderungen im Bereich der Schülerbeförderung!

Alle anspruchsberechtigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler erhalten statt der bisherigen Abofahrkarten ein Deutschlandticket.

Wer hat Anspruch?

  • Schülerinnen bzw. Schüler bis zur Klassenstufe 4, deren Schulweg länger ist als 2 km (einfache Entfernung)
  • Schülerinnen bzw. Schüler der Klassenstufe 5-10, deren Schulweg länger ist als 4 km (einfache Entfernung)

Welche Vorteile hat das Deutschlandticket?

Bisher war die Abofahrkarte für die Strecke vom Wohnort zur Schule und zurück begrenzt, nun können jegliche Vorteile des Deutschlandtickets genutzt werden! Freunde nach der Schule besuchen? Kein Problem!

NEU: alle Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler der 11. – 13. Klasse, sowie Berufsschüler in Vollzeit mit Wohnsitz in Nordfriesland erhalten auf Antrag eine Erstattung in Höhe von 30 Euro auf ihr Deutschlandticket.

Alle nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler der 1. – 10. Klasse erhalten auf Antrag eine Erstattung von 30 € auf ein Deutschlandticket.

Sie sind in der Ausbildung und Ihr Arbeitgeber bietet ein Deutschland-Job-Ticket an?

Alle Auszubildenden mit Wohnsitz in Nordfriesland erhalten auf Antrag eine Erstattung in Höhe des Eigenanteils (nach derzeitiger Planung 16,55 Euro).

Eine Erstattung kann quartalsweise im Kalenderjahr beantragt werden. Ein Anspruch auf Erstattung verjährt, wenn nicht innerhalb von einem Jahr nach dem Nutzungsmonat des Tickets der Antrag auf Erstattung gestellt wird.

Die Erstattung kann quartalsweise im Kalenderjahr beantragt werden. Das heißt für Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember, jeweils ab dem 1. des Folgemonats.