Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auch wenn das letzte Wochenende noch einmal sommerlich war, so sind wir doch im Herbst angekommen. Die Bäume im Ort und auch im Langenberger Forst färben sich wunderbar bunt. Für mich eigentlich die schönste Jahreszeit.
Leider haben die Blätter aber eine unangenehme Eigenschaft – sie fallen herunter. Was im Wald dann schön und auch wichtig ist, stört doch auf unseren Straßen und Wegen. Ich bitte Sie daher, Ihre Straßenreinigungspflicht ernst zu nehmen, damit niemand auf dem Laub ausrutscht und auch damit die Straßeneinläufe frei bleiben.
Es ist jetzt auch noch zu Schulbeginn dunkel.
Bitte seien Sie so gut und kontrollieren die Beleuchtung an den Fahrrädern Ihrer Kinder (und natürlich auch an den eigenen Rädern). Gerade wenn die Kinder in dunkler Kleidung unterwegs sind, wäre es jetzt die Zeit, die Warnwesten oder Leuchtstreifen wieder auszupacken.
Und eine letzte Bitte hätte ich noch an die großen, wie auch kleinen Radfahrer.
Nutzen Sie die Fußwege nur dort mit dem Rad, wo dieses auch erlaubt ist.
Wir haben im Ort eigentlich nur folgende Schilder:
Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Senkrechte getrennt, weist darauf hin, welche Wegseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss (getrennter Fuß- und Radweg, Z 241), da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt.
Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Sie dürfen weder auf dem Fußgängerweg noch auf der Fahrbahn fahren. |
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Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240).
Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Sie dürfen als Radfahrer allerdings auch die Fahrbahn benutzen. |
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Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden. Es bedeutet, dass das Mitbenutzen des Gehweges durch Radfahrer gestattet ist.
Hier gilt besondere Vorsicht! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Sie dürfen als Radfahrer allerdings auch die Fahrbahn benutzen. |
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An allen Fußwegen ohne „Fahrrad-Beschilderung“ ist die Fahrradnutzung nicht gestattet. Wenn kein Radweg vorhanden ist, dann müssen sie die Straße benutzen.
Gerade entlang der Hauptstraße, auf der Kirchenseite, wird dieses oft übersehen. Das ist auch der Grund, weshalb wir die Piktogramme auf dem Boden aufgebracht haben. |
Für Kinder gilt übrigens folgende Regel:
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radwegen fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg.
Bitte seien Sie den Kindern ein Vorbild. Niemand möchte schließlich, dass jemand zu Schaden kommt.
Ihr/Euer
Andreas Deidert