Energiewende vor Ort – Erläuterungen


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Thema „Energiewende“ bewegt viele Menschen in Deutschland. Wie so oft werden aus verschiedensten Motiven Ideen, Planungen und Aussagen falsch dargestellt oder in einen anderen Zusammenhang gebracht. Ich erinnere mich noch gut an die Prognose, dass wir zu Weihnachten 2022 im kalten Wohnzimmer im Dunkeln am Weihnachtsbaum sitzen.

Dieses Szenario ist zum Glück bisher nicht eingetroffen.

Natürlich sind viele Aspekte der Energiewende hoch komplex und vielschichtig und lassen sich sicherlich auch nicht mit 3 Federstrichen erledigen.
Vieles, obgleich es uns alle gleichermaßen betrifft, lässt sich schon gar nicht auf der kommunalen Ebene lösen oder beeinflussen.

Andere Aufgaben hingegen müssen wir direkt vor Ort angehen.

Kommunale Wärmenetzplanung ist so ein Thema.

Obgleich wir auf Grund der Größe unserer Gemeinde noch Zeit hätten, um dazu ein Konzept zu erstellen, habe ich die gemeindlichen Gremien schon vor einigen Wochen gebeten, dass wir dazu jetzt schon tätig werden. Für unser Neubaugebiet Mühlenberg II sind wir mit der „Kalten Nahwärme“ schon auf dem richtigen Weg, aber für viele andere Quartiere müssen noch Ideen und Lösungen entwickelt werden. Zur Zeit suchen wir ein Planungsbüro, mit dem dann erst einmal eine Bestandsermittlung durchgeführt wird, um dann für jedes Quartier machbare Vorschläge für die Zukunft zu entwickeln. Da sich aber alle größeren Kommunen gerade auf den Weg machen, ist die Suche nach freien Planungsbüros nicht ganz einfach.

Ein weiteres Thema der Energiewende sind die Solarfreiflächenanlagen. Die Gemeinde Leck ist damit schon seit über zwei Jahren beschäftigt.

Ausgelöst wurde das Thema durch zwei konkrete Anfragen in 2021. Hier sind Flächeneigentümer auf die Gemeinde zugekommen, die Solarfreiflächenanlagen auf ihren eigenen Flächen errichten möchten. Sie haben über Planungsbüros entsprechende Planungen vorgelegt. Damit die Vorhaben realisiert werden können, muss die Gemeinde, wie bei vielen anderen Bauvorhaben auch, ein Bauleitverfahren durchführen. Die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse hat der zuständige Fachausschuss bereits gefasst.

Jetzt muss man an dieser Stelle eine Aussage richtig stellen. Es wurde mehrfach behauptet, dass „alle Nachbargemeinden“ zu diesem Thema Einwohnerversammlungen durchgeführt haben. Das entspricht nicht der Wahrheit.

Man hat die Konzepte in öffentlicher Sitzung durch die jeweiligen Planungsbüros vorstellen lassen und diskutiert. Genauso ist es auch bei uns geschehen.

Da unser Kreis im vorletzten Jahr Vorgaben für solche Planungen in Arbeit hatte und das Land mit dem sogenannten „Solarerlass“ ebenfalls einige Vorgaben und Vorschläge gesetzt hat, haben wir die weitere Bearbeitung der Aufstellungsbeschlüsse zunächst zurückgestellt, um die Regelungen abzuwarten.

Wir haben, dem „Solarerlass“ folgend, zunächst ein Solarfreiflächenstandortkonzept für die Gemeinde Leck erarbeiten lassen, wie es viele Nachbarn auch schon erledigt haben oder noch in Arbeit haben.

Ziel dieses Konzepts ist es, für zukünftige Bauleitverfahren einen aktuellen Fachbeitrag für die Abwägung von Planungsalternativen und eine gute Grundlage für eine begründete Standortwahl an der Hand zu haben. Mit Hilfe des Konzeptes soll ein konfliktarmes Nebeneinander von Solarenergie und konkurrierenden Raumnutzungen ermöglicht werden.

In dieses Konzept sind daher alle rechtlichen und naturschutzrelevanten Ausschluss- und Einschränkungskriterien, Vorgaben der Raumordnung und der Landschaftsplanung für das gesamte Gemeindegebiet eingearbeitet worden.

Die Fachausschüsse haben auch verschiedene Vorstellungen zu Größen, Abständen und anderen Dingen, ebenfalls in öffentlicher Sitzung, diskutiert und mehrheitlich beschlossen.

Auch diese Vorgaben sind dann in unser Konzept eingeflossen. Das finale Konzept wurde in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Leck beschlossen.

Erklären muss man sicherlich noch das Thema Befangenheit.

Zusammengefasst kann man sagen, dass ein Mitglied gemeindlicher Gremien befangen ist, wenn er oder sie oder direkte Angehörige einen Vorteil / Nachteil von einer Entscheidung haben (Der Rechtstext und die Kommentierungen dazu sind deutlich umfangreicher!).

Wie kann es dann sein, dass Flächeneigentümer bzw. Pächter oder Familienmitglieder in diesem Fall trotzdem mitdiskutieren und entscheiden durften?
In der Rechtsprechung unterscheidet man zwischen direkter und abstrakter Befangenheit. Solange man sich auf der Ebene der Konzepterstellung oder auf der Ebene des Flächennutzungsplans bewegt, spricht man von einer abstrakten Befangenheit und die betreffenden Personen dürfen im Entscheidungsprozess mitwirken. Das haben sie nach einer Klärung durch die Kommunalaufsicht auch getan.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir werden die vorliegenden Aufstellungsbeschüsse und neue, bereits gestellte Anträge weiter bearbeiten und durch die Ausschüsse beraten und beschließen lassen. Im Bauleitverfahren sind die Träger der öffentlichen Belange, also Behörden und Verbände, ebenso zu beteiligen, wie auch Einwendungen aus der Öffentlichkeit zu bewerten und abzuwägen sind. Auch die Vorgaben des Konzepts sind zu berücksichtigen.

Am Ende des Verfahrens gibt es für jeden einzelnen Antrag ein abschlossenes Bauleitverfahren, welches den baurechtlichen Rahmen festlegt und erst dann können Solarfreiflächenanlagen entstehen.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser Erläuterung einige immer wieder gestellte Fragen erklären.

Ihr/Euer

Andreas Deidert