Herbst-Informationen aus dem Rathaus


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

alle Jahre wieder – nein, noch steht Weihnachten nicht vor der Tür.

Zuerst kommt der Herbst. Unsere Bäume und Wälder färben sich bunt und schaffen eine wunderbare Atmosphäre. Man kann die Vergänglichkeit der Natur förmlich sehen und riechen.

Und dann fällt das Laub.

Leider hat die Natur nicht auch dafür gesorgt, dass sich das Laub auch selbständig entfernt. Da müssen wir alle ran.

So wie unsere Straßenreinigungssatzung es vorsieht, sind alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aufgefordert, die Straßen und Gehweg vom Laub zu befreien.

An den Stellen, an denen die Straße durch ein beauftragtes Unternehmen gereinigt wird, sind trotzdem die Gehwege vom jeweiligen Anlieger zu reinigen.

Der Herbst ist in der Regel auch die Zeit, in der die Hecken geschnitten werden. Hier bitte ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Hecken soweit zurückzuschneiden, dass die Straßen und Gehwege komplett freigeschnitten werden.

An einigen Stellen im Ort sind Hecken leider so weit auf die Gehwege gewachsen, dass diese nicht ohne Probleme oder sogar Gefahren genutzt werden können.

Denken Sie bitte an Eltern mit Kinderwagen, kleine Kinder auf Fahrrädern, Menschen mit Rollator oder Rollstuhl.

Im Bereich von Straßeneinmündungen sind die Sichtdreiecke freizuhalten.

Wenn Sie Hecken und Büsche neu pflanzen, dann sollten Sie ausreichenden Abstand zu den Gehwegen (und zum Nachbargrundstück) einplanen.

In Schleswig-Holstein gilt dabei folgende Regel:

„Hecken bis 120 cm Höhe, sollten einen Mindestabstand von 50 cm wahren. Höhere Hecken müssen einen Abstand von mindestens ⅓ der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * ⅓ = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.“

Wenn Sie ein Grundstück neu gekauft haben, dann sollten Sie sich auch informieren, wo genau die Grenze des eigenen Grundstücks verläuft. Eine Straßenlaterne, ein Stromverteilerkasten oder ein Telekomunikationsverteiler steht in aller Regel auf einem Gemeindegrundstück. Bei den meisten Grundstücken gehört noch ein kleiner Streifen zwischen Gehweg und eigenem Grundstück der Gemeinde, obwohl man es gelegentlich nicht erkennt.

Wenn Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gern weiter.

Ihr / Euer
Andreas Deidert