Impfzentren: Gesundheitsministerium ergänzt Buchungssystem


Erleichterte Terminvergabe für Gruppe der über 80-jährigen

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium wird wie angekündigt den Zugang zum Anmeldesystem für Termine in den Impfzentren noch einmal erleichtern:

Rund 220.000 impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, werden ab dem 28.01.2021 ein Informationsschreiben mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer erhalten.

Diese Ergänzung zum bestehenden Anmeldesystem hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg am 14. Januar im Sozialausschuss des Landtags vorgestellt.

Mit der zusätzlichen Möglichkeit können sich die Seniorinnen und Senioren ohne Zeitdruck telefonisch registrieren und bereits für ihren persönlichen Impftermin in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren registrieren lassen.

Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer soll ab dem 1. Februar montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung stehen. Erster buchbarer Termin soll der 8. Februar sein. Im Unterschied zu bisher, werden Terminbuchungen für über 80jährige dabei nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich sein.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wir haben bisher eine sehr schnelle und funktionstüchtige Terminvergabe für die Buchung von Impfterminen zur Verfügung gestellt. Dieses System soll nun durch eine gerade für unsere älteren Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner exklusive Anmeldemöglichkeit ergänzt werden. Alle impfberechtigten über 80jährigen Bürger werden wir persönlich anschreiben. Jeder wird sich telefonisch einen Termin geben lassen können. Ohne Stress, ohne Eile. Sollten dann in Zukunft mehr Termine zur Verfügung stehen, werden die Menschen telefonisch kontaktiert und gefragt, ob sie einen früheren Termin haben möchten.“

Die Terminvergabe kann weiterhin nur auf Basis der aktuell bekannten Liefermengen erfol-gen – dementsprechend werden viele Impfwillige zunächst nur einen Termin erhalten kön-nen, der im späten Frühjahr oder gar Frühsommer liegt. Sollte mehr Impfstoff verfügbar sein, wird den Betroffenen telefonisch ein früherer Termin angeboten.

Die Informationsschreiben samt Pin-Code zur Anmeldung werden in Tranchen versendet. Dabei wird nach einer Altersstaffelung innerhalb der Gruppe der über 80jährigen vorgegangen.

In den vergangenen drei Wochen waren jeweils dienstags binnen kürzester Zeit alle Termine für die erste priorisierte Gruppe (80 Jahre oder älter, Mitarbeitende in der Altenpflege oder der Notfallrettung usw.) ausgebucht – insgesamt rund 45.000. 87 Prozent der bisher angemeldeten Menschen sind 80 Jahre oder älter.

Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Gruppen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung zur Verfügung stehen. Dort werden Impfberechtigte, die nicht zur Gruppe der über 80-jährigen gehören, weiterhin wöchentlich Termine buchen können. Hierfür wird ebenfalls ein festes Kontingent an Impfdosen bereitgehalten. Auch telefonisch wird es dieser Gruppe möglich sein, Termine zu buchen. Für die Gruppe der über 80-jährigen gilt das beschriebene vereinfachte Buchungs-verfahren.

Bis die Ergänzung der Terminvorgabe losgeht, werden wie angekündigt am 19. Januar und 26. Januar 8:00 Uhr über die beiden Möglichkeiten der Online-Buchung und der Telefon-Hotlines Buchungsmöglichkeiten geschaltet.

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass das Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfungen aufgrund der gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausga-ben/02_21.pdf?__blob=publicationFile) angepasst wird. Die Zweitimpfung soll innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes von derzeit 42 Tagen erfolgen. Der kürzlich zugelassene Moderna-Impfstoff hat ein Mindestintervall von 28 Tagen zwischen Erst- und Zweitimpfung, beim BioNtech/Pfizer Impfstoff liegt das Mindestintervall bei 21 Tagen. Schleswig-Holstein wird auch aus logistischen Gründen das Intervall einheitlich auf 35 Tage anpassen. Dies hat keine Auswirkungen auf bisher in den Impfzentren gebuchten Termine der Zweitimpfung – diese bleiben bestehen wie gebucht.