Förderung von Kleinprojekten durch unsere Aktivregion


Gute Nachrichten vom LAG AktivRegion Nordfriesland Nord e.V. – die Aktivregion kann im Jahr 2021 auf zusätzliche Mittel in Höhe von 200.000 € zur Förderung von „Kleinprojekten“ zugreifen, die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stammen und uns in Form eines so genannten Regionalbudgets zur Verfügung gestellt werden.

Kristina Bahnsen vom AMNF, Andreas Deidert, Vorsitzender sowie Dr. Simon Rietz und Lisa Polak, Regionalmanager der Aktivregion Nordfriesland Nord

Grundlegende Informationen

  • Die maximalen Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen 20.000 € nicht überschreiten.
  • Bei Antragstellern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erfolgt eine Bruttoförderung.
  • Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die LAG vergibt die Fördermittel im Rahmen eines Zuwendungsvertrages an den Projektträger (= Letztempfänger).

Antragsberechtigte Projektträger/Letztempfänger können sein:

  • Öffentliche Träger: Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Gesellschaften (z.B.: Gemeinde, Kreis, Nordfrieslandtourismus) und Träger, deren Mittel im Sinne der EU als öffentliche Mittel angesehen werden (Öffentlich Gleichgestellte)
  • Gemeinnützige Träger (z.B.: Stiftungen, als gemeinnützig anerkannte Vereine, gGmbH)
  • Sonstige Träger (z.B. Privatpersonen, Kleine und mittlere Unternehmen, nicht gemeinnützige Vereine, Kirche)

Der Mindestzuschuss beträgt bei privaten Antragstellern 3.000 €. Das entspricht bei einer Bruttoförderung Gesamtkosten i.H. von 3.750 €.

Der Mindestzuschuss beträgt bei kommunalen Antragstellern 7.500 €. Das entspricht bei einer Bruttoförderung Gesamtkosten i.H. von 9.375 €.

Der maximale Zuschuss an den Letztempfänger beträgt 80% der förderfähigen Kosten, d.h. maximal 16.000 €.

Die Projekte dürfen noch nicht begonnen worden sein und müssen bis zum 15. Dezember 2021 umgesetzt und abgerechnet werden.

Die Projektträger müssen finanziell in Vorleistung treten und können erst nach Abschluss des Projektes die Fördermittel abrufen.

Stichtag für die Einreichung von Projekten für das Regionalbudget ist der 5. Februar 2021.

Der Vorstand entscheidet über die Förderfähigkeit der Vorhaben. Projektträger müssen ihre Projekte ggfs. im Rahmen der Vorstandssitzung der AktivRegion Nordfriesland Nord vorstellen.

Die Einreichung von Anträgen erfolgt über die Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Nordfriesland Nord.

Hier sind alle Informationen einmal zum Herunterladen!

Rückfragen bitte stellen an:

LAG AktivRegion Nordfriesland Nord e.V.

Lisa Kathrin Polak
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Tel.: 04671 / 9192-32
l.polak@aktivregion-nf-nord.de
Dr.-Ing. Simon Rietz
Marktstraße 12
25899 Niebüll
Tel.: 04661 / 601-340
s.rietz@aktivregion-nf-nord.de