Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vermutlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass wir an einigen Stellen im Ort Verkehrszeichen ausgetauscht oder neu aufgestellt haben. Auch haben wir an verschiedenen Stellen Piktogramme auf dem Boden angebracht.
Alle diese Maßnahmen dienen unserer aller Sicherheit. Einige Schilder waren, besonders bei Nacht, nicht mehr richtig zu erkennen. An anderer Stelle wollen wir auf die Nutzungsregeln oder Gefahren noch deutlicher hinzuweisen.
Eigentlich sind unsere Straßen und Wege ordnungsgemäß und auch ausreichend gekennzeichnet. Aber obwohl die Straßenverkehrsordnung im allerersten Paragraphen regelt, dass
„Wer am Verkehr teilnimmt,
hat sich so zu verhalten,
dass kein anderer geschädigt,
gefährdet oder,
mehr als nach den Umständen unvermeidbar,
behindert oder belästigt wird“
…, scheinen einige Regeln nicht jedem klar zu sein. Besonders einigen Radfahrern/innen sind offensichtlich die Bedeutung einiger Verkehrszeichen und der Zusatzzeichen nicht bekannt.
Durch die ständig größer werdende Anzahl von E-Bikes und Pedelecs nimmt Geschwindigkeit von Radlern/innen immer mehr zu. Gleichzeitig nutzen immer mehr Menschen, zum Wohle der Umwelt, das Rad. Damit es nicht zu noch mehr oder gar zu tödlichen Unfällen kommt, haben wir die wichtigsten Verkehrszeichen für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen und die jeweilige Bedeutung nachfolgend aufgelistet.
Besonders häufig kommt es an der „Calli-Kreuzung“ zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen. Als Radfahrer/in auf dem Rad- und Gehweg haben Sie zwar grundsätzlich Vorfahrt vor dem Verkehr, der in die B199 einfahren will. Wenn aber ein Fahrzeug auf dem rot gekennzeichneten Radweg vorgezogen hat (an die Sichtlinie!), um den Verkehr auch sehen zu können und damit den Radweg blockiert, müssen Sie als Radfahrer/innen warten, bis der Radweg wieder frei ist.
Ich bitte Sie herzlich, halten Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz an die Regeln und seien Sie Kindern und Heranwachsenden ein Vorbild.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Andreas Deidert
Radweg (Zeichen 237 StVO)
Das Schild kennzeichnet reine Radwege. |
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Einen reinen Radweg gibt es in Leck nicht. | Radfahrer müssen diesen Weg benutzen.
Für alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen ist dieser Radweg nicht erlaubt. Radwege müssen gewisse Standards hinsichtlich der Oberfläche und der Breite erfüllen. |
Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241 StVO)
Sonderweg für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen. |
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Die Trennung der beiden Wege kann durch eine weiße Linie oder einen farblich/baulich voneinander abgesetzten Belag erfolgen.
Am Verkehrszeichen kann man erkennen, welche Wegseite für den Radverkehr bestimmt ist. Radfahrer/innen dürfen nicht auf der Fußgängerseite oder auf der Straße fahren. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen ist die Radspur nicht erlaubt. |
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Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240 StVO)
Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer. |
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Im Unterschied zum getrennten Fuß- und Radweg weist dieses Zeichen auf die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer hin.
Für Radfahrer gilt: Bitte Rücksicht auf Fußgänger/innen nehmen! |
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Gehweg (Zeichen 239 StVO) So gekennzeichnete Wege müssen durch Fußgänger/innen benutzt werden. |
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Dort dürfen Fußgänger nicht zusammen mit den Kraftfahrzeugen auf die Fahrbahn, sondern müssen auf dem Gehweg bleiben.
Für Kinder gelten besondere Regelungen: Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen. Das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg. |
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Radverkehr frei (Zusatzzeichen 1022-10 StVO)
Das Mitbenutzen des Gehweges durch Radfahrer/innen ist gestattet. |
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Bei so gekennzeichneten Gehwegen gilt besondere Vorsicht!
Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. |
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Radverkehr kreuzt von links und rechts (Zusatzzeichen 1000-32) Dieses Zusatzzeichen kann z.B. gemeinsam mit einem „Vorfahrt gewähren“ Zeichen angebracht werden. |
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Es bedeutet, dass hier Radfahrer/innen von links und rechts die Fahrbahn kreuzen und andere Verkehrsteilnehmer/innen ihnen Vorrang gewähren müssen. | |
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Radfahrer absteigen (Zusatzzeichen 1012-32 StVO) Hier werden Fahrradfahrer/innen aufgefordert abzusteigen. |
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Möglicherweise stehen Gefahrenstellen bevor. |